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Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Trier

Das Statut für die Berufsgruppe beschreibt ein interessantes Berufsbild.

Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent üben einen hauptberuflichen pastoralen Dienst aus, der getauften und gefirmten katholischen Frauen und Männern offensteht.
Aufgabe der Pastoralreferentin und des Pastoralreferenten ist es, gemeinsam mit den anderen pastoralen Berufsgruppen die Gemeinden und ihre Glieder zu einem christlichen Zeugnis in Kirche und Welt anzuregen und zu befähigen. Sie wirken mit bei der Bildung christlicher Gemeinschaften und Gruppen zum Aufbau lebendiger Gemeinden. Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent halten Kontakt zu verschiedenen gesellschaftlichen und weltanschaulichen Gruppen und Einrichtungen. Sie regen an zur Auseinandersetzung mit Fragen des Glaubens und der christlichen Lebensorientierung und bieten Hilfen an, wie das Evangelium in den  unterschiedlichen persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Lebenssituationen verwirklicht werden kann.

Die Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten werden vom Bischof im Rahmen eines Gottesdienstes beauftragt und nehmen als Laien in bestimmten Sachgebieten am amtlichen Auftrag der Kirche teil. Wenn es pastoral erforderlich ist, können sie mit bestimmten Aufgaben des kirchlichen Amtes betraut werden. Solche Beauftragungen erfolgen durch den zuständigen Amtsträger. Sie sollen sich an dem pastoralen Handlungsfeld orientieren, für das die Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent zuständig ist.

Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Ihre Eigenverantwortung ist begründet in der Eigenständigkeit der ihnen übertragenen Handlungsfelder, in der durch Ausbildung und Berufserfahrung erworbenen Kompetenz sowie in der Beauftragung durch den Bischof.

Der Dienst der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten steht unter der Leitung des Bischofs und der für die jeweiligen Einsatzbereiche Verantwortlichen.

Berufliche Handlungsfelder

Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten können in verschiedenen Bereichen tätig sein. Pastorale Einsatzfelder sind Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Pastorale Räume, Dekanate und kategoriale Bereiche. Außerdem können auch spezielle Aufgaben übertragen werden.

Daneben können Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, deren Schwerpunkt im Pastoralen Raum oder Dekanat liegt, in einer bestimmten Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaften Aufgaben aus dem Bereich der Grunddienste übertragen werden (z. B. Gemeindekatechese, Krankenbesuche, liturgische Dienste, Predigt).

Zahlen: Pastoralreferent:innen im Bistum Trier

Laut offizieller Statistik sind im Bistum Trier am 1. Juni 2026 angestellt:
167 Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten

von denen sind im sogenannten "territorialen Dienst" (also in Pfarreien, Pastoralen Räumen...): 
72 Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten

und im "kategorialen Dienst" (also in Anstalten / Einrichtungen, im Religionsunterricht, in Hochschulgemeinden, in der Rundfunkarbeit...): 
95 Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen

Neues Statut in Sicht

Das "Statut für Pastoralreferenten" von 1980 beschreibt den Beruf so, wie er sich seit den 1980er Jahren im Bistum Trier entwickelt hat. Angesichts vieler Entwicklungen und Veränderungen in der Kirche im Bistum Trier, nach der Bistums-Synode und mit Blick auf inhaltliche und strukturelle Veränderungen im Bistum soll in absehbarer Zeit ein neues Statut erlassen werden.

Das neue Statut wird weitestgehend auf arbeitsrechtliche Aussagen verzichten, die inzwischen umfassend in der "Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung" (KAVO) beschrieben und geregelt sind.

Die jeweils gültige Fassung der KAVO findet sich derzeit auf der Website der KODA. Und hier geht es zur "SonderMitarbeiter:innenVertretung" (SoMAV), die vor allem die pastoralen Berufsgruppen in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen vertritt und ihnen bei Auseinandersetzungen beisteht.